Der Elternverein »Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen - Integration Wien« ist 1986 aus einer Initiative von Eltern von Kindern mit und ohne Behinderungen sowie engagierten LehrerInnen entstanden, deren Ziel es war, für ein gemeinsames Aufwachsen und Leben ihrer Kinder und Jugendlichen ohne Aussonderung zu kämpfen. Kinder mit und ohne Behinderungen sollten miteinander heranwachsen sowie mit- und voneinander lernen können.

Neben dem gemeinsamen Lernen schulischer Inhalte stellt die soziale Integration in der Schule und in der unmittelbaren Umgebung die zweite wesentliche Säule der Integration dar. Zum Zeitpunkt der Vereinsgründung wurde dem Thema Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft kaum Bedeutung beigemessen, es gab keine gesetzlichen Regelungen für eine gemeinsame Schule. Hier wurde von den Vereins- und Vorstandsmitgliedern wesentliche ehrenamtliche Grundlagenarbeit geleistet.

Ein erstes unmittelbares Ziel nach Gründung des Vereins war es, die Möglichkeit des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderungen in der Regelschule zu erwirken. 1993 trat aufgrund des engagierten Kampfes von Eltern von Kindern mit Behinderungen und anderen interessierten Personen wie LehrerInnen, Eltern von Kindern ohne Behinderung die 15.SchOG-Novelle in Kraft, die den gemeinsamen Unterricht in der Volksschule rechtlich verankerte. Im Jahr 1997 erfolgte mit der 17.SchOG-Novelle die gesetzliche Verankerung des gemeinsamen Unterrichts in der Sekundarstufe I (Haupt- und Mittelschulen, sowie Unterstufe von Allgemeinbildenden Höheren Schulen). Das bedeutet, dass Eltern seither wählen können, ob sie ihr Kind in einer Integrationsklasse oder in einem Sonderpädagogischen Zentrum/Sonderschule beschulen lassen. Aus heutiger Sicht sind diese Schritte als Meilenstein für einen selbstbestimmten Weg in Richtung Teilhabe an der Gesellschaft zu betrachten. Doch obwohl bereits viele Dinge erkämpft und verbessert wurden, gibt es nach wie vor zahlreiche Herausforderungen und Probleme, denen sich der Verein in Zukunft stellen muss und will. Als ein Beispiel sei hier die Forderung nach der Fortführung der schulischen Integration in der Sekundarstufe II (Allgemein- und Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen) genannt.

Von der Grundhaltung ausgehend, dass Integration unteilbar und nicht auf einzelne Bereiche des Lebens zu reduzieren ist, tritt der Verein »Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen - Integration Wien« gegen jede Form der Aussonderung von Menschen mit Behinderungen ein. Die intensive Auseinandersetzung mit den Anliegen von Menschen mit Behinderungen führte über konkrete »Einzelfallarbeit« zur Schaffung von heute bereits etablierten Angeboten wie z.B. die Beratungsstelle für (Vor-)Schulische Integration, Arbeitsassistenz, Clearing etc. In dieser Hinsicht wurden vom Verein elementare Vorarbeiten für wichtige Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen geleistet.

Der Vereinsvorstand besteht zum größten Teil aus Müttern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Die eigene Betroffenheit der Vorstandsmitglieder und die somit gegebene Nähe zu den Bedürfnissen und Themen stellt nach wie vor die wesentliche Grundlage für alle Tätigkeiten des Vereins dar. Trotz zunehmender Angebotspalette für Menschen mit Behinderungen ist festzustellen, dass immer noch Bedarf an Einzelfalllösungen gegeben ist, der durch die bestehenden Stellen nicht abgedeckt werden kann.

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